Wahlarzt

Freie Arztwahl

Sie haben als Patient grundsätzlich das Recht, den Arzt Ihres Vertrauens frei zu wählen.
 Als Wahl- und Privatarzt stehe ich in keinem Vertragsverhältnis mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Vorteile der freien Arztwahl sind:

  • mehr Zeit für individuelle Behandlung,
  • persönlichere Betreuung,
geringere Patientenzahl,
  • keine Wartezeiten,
  • Behandlungsmöglichkeiten die von Krankenkassen nicht angeboten werden, weil zu teuer oder noch zu neu.

 

Verrechnung Wahlarzt

Die Verrechnung wird direkt zwischen Ihnen und mir, als Ihrem behandelnden Arzt, durchgeführt.
Sie bekommen dann, abhängig von Ihrer Krankenkasse, bis zu 80% des Kassentarifs (der Betrag, den ein Kassenarzt für diese Leistung erhalten würde) zurückerstattet.
Dies gilt nur für Leistungen, die Krankenkassen auch einem Kassenarzt bezahlen würden.
Außerdem bekommen Sie, tarifabhängig, von privaten Zusatzversicherungen die Rechnung zum Teil oder zur Gänze refundiert.